10 Tipps, was beim Kauf von Gebrauchtwagen zu beachten ist

Ein Gebrauchtwagen kann eine günstige Alternative zum Neuwagenkauf sein und muss nicht zwingend von minderer Qualität sein. Gerade Fahranfänger entscheiden sich oft für die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs. Vor dem Kauf sind aber einige wichtige Punkte zu beachten.

1. Eine Besichtigung vor dem Kauf ist unerlässlich

Es mag zwar selbstverständlich klingen, sich das Fahrzeug zuerst genau anzuschauen, bevor man den Kaufvertrag unterzeichnet. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Mängel erst nach dem Kauf bemerkt werden, da das Auto nicht genügend inspiziert worden ist. Oder der Wagen wurde erst gar nicht angeschaut, da der Kauf bereits voreilig erfolgt ist – denn auch ein mündlicher oder per Whatsapp geschlossener Vertrag gilt auf Rechtswegen als verbindlich. Vorschäden des Fahrzeugs sollten vom Verkäufer offen kommuniziert werden und Reparaturen dokumentiert worden sein.

2. Prüfen von Unfallschäden

Wenn der Wagen besichtigt wird, müssen unbedingt alle Unfallschäden und Reparaturen erfragt werden, denn private Verkäufer zum Beispiel unterliegen, im Gegensatz zu Händlern, keiner Aufklärungspflicht, wenn sie nicht nach Schäden gefragt werden. Unfallschäden können selbst enttarnt werden, indem die Spaltmaße an den Türen oder der Heckklappe inspiziert oder Farbunterschiede und Unstimmigkeiten im Lack überprüft werden.

3. So zeigt sich, ob der Tacho manipuliert worden ist

Laut Expertenschätzungen wird mittlerweile jedes dritte Auto mit einem manipulierten Tacho verkauft. Im Kaufvertrag sollte nicht nur der Kilometerstand „wie abgelesen“ eingetragen sein, sondern der Verkäufer soll den Stand verpflichtend zusichern. Kommt danach doch noch ans Licht, dass es eine Manipulation gegeben hat, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Zusätzlich kann ein Blick in den Innenraum oder eine genauere Betrachtung der Abnutzung von Sitzen, Pedalen und Lenkrad Aufschluss über die angegebene Laufleistung geben.

4. Prüfen der Dokumentation

Das Serviceheft und die Zulassungspapiere sollten sorgfältig überprüft werden. Fehlende oder unvollständige Unterlagen wie Serviceheft, HU-Berichte oder Werkstattrechnungen können auf verschleierte Mängel, fehlende Wartungen oder sogar Täuschung hindeuten. Aber es gilt auch: Nur weil ein Fahrzeug „scheckheftgepflegt“ ist, deutet das nicht gleich auf einen perfekt gewarteten Wagen hin. Schlechte oder fehlende Pflege und Wartungen können unter anderem auch durch brüchige Kabel oder Schläuche im Motorraum oder einen unzureichenden Öl- und Wasserpegel bzw. Flüssigkeitsstände erkannt werden.

5. Die Anzahl der Vorbesitzer beachten

In den Zulassungspapieren muss aufgeführt sein, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug hatte. Viele Vorbesitzer oder kurze Besitzzeiten können auf potenzielle Probleme hinweisen. Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt, um Diebstahl oder Fälschung auszuschließen.

6. Eine gründliche Probefahrt

Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, sollte unbedingt eine Probefahrt mit dem Fahrzeug gemacht werden. Dies ermöglicht es, den Zustand des Autos zu überprüfen und eventuelle Probleme zu erkennen. Vor der Fahrt sollte der Versicherungsstatus des Autos besprochen werden, damit die Haftung im Falle eines Unfalls während der Probefahrt geklärt ist.

7. Eingetragenen Halter und Verkäufer prüfen

Manchmal kommt es vor, dass Händler ein Fahrzeug angeblich im Auftrag des Vorbesitzers verkaufen. Damit versuchen sie, die Sachmängelhaftung zu umgehen. Gebrauchtwagenhändler dürfen diese zwar von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen, sie jedoch nicht ganz ausschließen. Entweder man erfragt beim Vorbesitzer, ob der Kauf tatsächlich in seinem Namen stattfindet, oder lässt sich zumindest eine Vollmacht zeigen.

8. Nicht unter Druck setzen lassen

Der Kauf eines Gebrauchtwagens sollte gut überlegt sein – Betrugsmaschen beim Autokauf sind keine Seltenheit. Der Verkäufer darf nicht drängeln oder konkreten Nachfragen aus dem Weg gehen. Alle mündlichen Zusicherungen sollten schriftlich im Vertrag festgehalten werden.

9. Begleitperson mitnehmen

Nicht nur für die Probefahrt ist es ratsam, eine zweite Person mitzunehmen. Bekanntlich sehen vier Augen mehr als zwei, sodass eventuelle Mängel und Schäden besser entdeckt werden können.

10. Einen Fachmann hinzuziehen, wenn Zweifel bestehen

Wenn nach der ersten Besichtigung Zweifel bestehen, ist es legitim, das Fahrzeug von einem Fachmann in einer Werkstatt oder Prüforganisation überprüfen zu lassen.

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Bildnachweis: Pixabay/bobtheskater

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